Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Voranmeldungen, weniger Bürokratie: Die Kleinunternehmerregelung klingt für viele Gründer verlockend. Doch sie hat auch Nachteile – etwa beim Vorsteuerabzug oder gegenüber Geschäftskunden. Seit 2025 gelten zudem neue Umsatzgrenzen und Regeln.
In diesem Ratgeber erfährst du, wer die Kleinunternehmerregelung nutzen kann, welche Grenzen gelten, welche Vor- und Nachteile sie hat und was du vor der Anmeldung wissen solltest.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Regelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer. Sie stellen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer in Rechnung und müssen in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Die Regelung gilt für Gewerbetreibende ebenso wie für Freiberufler. Einen Überblick zum Begriff Kleinunternehmer gibt die Wikipedia.
Die Umsatzgrenzen seit 2025
- Vorjahr: Der Gesamtumsatz darf 25.000 Euro nicht überschritten haben
- Laufendes Jahr: Der Umsatz darf 100.000 Euro nicht überschreiten
- Gründungsjahr: Hier gilt die Grenze von 25.000 Euro
Wichtig: Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Befreiung sofort – bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, ist umsatzsteuerpflichtig. Die Grenzen beziehen sich auf Nettoumsätze.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Weniger Bürokratie: In der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Preisvorteil bei Privatkunden: Deine Preise sind ohne Umsatzsteuer günstiger
- Einfachere Buchhaltung: Weniger steuerliche Pflichten im Alltag
- Liquidität: Keine Umsatzsteuer, die du vorhalten und abführen musst
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
- Kein Vorsteuerabzug: Die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe bekommst du nicht zurück – bei hohen Investitionen ein Nachteil
- Wirkung bei Geschäftskunden: Unternehmen können ohnehin Vorsteuer abziehen, für sie ist der Preisvorteil gering
- Wachstumsgrenze: Steigt der Umsatz, fällt die Befreiung weg und Preise müssen angepasst werden
- Bindung: Wer auf die Regelung verzichtet, ist daran für mehrere Jahre gebunden
Wie das Umsatzsteuersystem im Detail funktioniert, zeigt der Beitrag zur Umsatzsteuer.
Was sollte man vor der Anmeldung wissen?
- Umsatz realistisch schätzen: Liegt er dauerhaft unter den Grenzen?
- Kunden kennen: Verkaufst du vor allem an Privatkunden oder an Unternehmen?
- Investitionen planen: Hohe Anschaffungen sprechen eher für die Regelbesteuerung
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Hier entscheidest du dich für oder gegen die Regelung
- Beratung nutzen: Rat vom Steuerberater hilft, die richtige Wahl zu treffen

Rechnungen als Kleinunternehmer
Auch Kleinunternehmer müssen ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen – nur ohne Umsatzsteuer. Wichtig ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Zudem müssen auch Kleinunternehmer seit 2025 elektronische Rechnungen empfangen können. Weitere Details zur Kleinunternehmerregelung findest du in Fachbeiträgen und beim Finanzamt.
Für wen eignet sich die Regelung?
- Nebenberufliche Gründer – mehr dazu im Beitrag Gründen neben dem Job
- Freelancer mit vor allem privaten Kunden
- Kleine Onlineshops oder Manufakturen in der Startphase
- Studierende, die ihr erstes Projekt testen – Tipps im Artikel Gründen im Studium
Wer schnell wachsen will oder vor allem an Unternehmen verkauft, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser. Warum saubere Zahlen von Anfang an wichtig sind, zeigt der Beitrag Finanzen im Startup.
Fazit: Kleinunternehmerregelung bewusst wählen
Die Kleinunternehmerregelung spart Bürokratie und kann Preisvorteile bei Privatkunden bringen. Sie lohnt sich vor allem für kleine, nebenberufliche Gründungen mit wenig Investitionen. Prüfe vor der Anmeldung deinen erwarteten Umsatz, deine Kundengruppen und geplante Ausgaben – und lass dich im Zweifel beraten.
Häufige Fragen
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Eine Regelung nach § 19 UStG, nach der Unternehmer mit geringem Umsatz keine Umsatzsteuer berechnen und meist keine Voranmeldungen abgeben müssen.
Welche Umsatzgrenzen gelten seit 2025?
Der Umsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro liegen. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 Euro.
Was muss auf einer Rechnung als Kleinunternehmer stehen?
Alle üblichen Rechnungsangaben ohne Umsatzsteuer und ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, etwa: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung nicht?
Bei hohen Investitionen, weil kein Vorsteuerabzug möglich ist, bei überwiegend gewerblichen Kunden und bei schnell wachsenden Umsätzen.
