Neue Grenzen bei Minijobs ab 2026
Mit der Anhebung des Mindestlohns steigt auch die dynamische Geringfügigkeitsgrenze, die die maximale monatliche Vergütung eines Minijobs definiert. Ab Januar 2026 liegt die neue Minijob-Grenze bei 603 Euro monatlich, was einem jährlichen Einkommen von 7.236 Euro entspricht.
Für unvorhersehbare Zahlungen wie Überstunden, Krankheitsvertretungen oder einmalige Prämien gilt: Ein kurzfristiges Überschreiten der Minijob-Grenze ist erlaubt. In Ausnahmefällen darf Dein Einkommen innerhalb eines Jahres bis zu 8.442 Euro betragen, ohne dass sich Dein Beschäftigungsstatus ändert.
Was Du über Minijobs wissen solltest
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die bestimmte finanzielle Grenzen nicht überschreiten darf. Klassische Minijobs findest Du häufig in Bereichen wie Gastronomie, Handel oder Dienstleistungen.
Für Dich als Arbeitnehmer bedeutet das:
. Sozialversicherungsfreiheit, solange Du unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze bleibst.
. Beiträge zur Rentenversicherung sind nur erforderlich, wenn Du keine Befreiung beantragst.
Für Arbeitgeber sind Minijobs attraktiv, da sie lediglich Pauschalabgaben leisten, anstatt volle Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Dadurch bleiben die Personalkosten kalkulierbar, und Dein Einkommen bleibt transparent.
Midijob – Die Gleitzone zwischen Minijob und Vollzeit
Wenn Dein monatliches Arbeitsentgelt die neue Grenze von 603 Euro überschreitet, befindest Du Dich im Midijob-Bereich, auch Gleitzone genannt. Die Gleitzone reicht von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich.
Im Midijob gelten angepasste Sozialversicherungsbeiträge: Du zahlst geringere Beiträge, die mit steigendem Einkommen progressiv ansteigen, bis die Vollversicherung erreicht wird. Das macht den Übergang von geringfügiger Beschäftigung in reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeit fließend und fair.
Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt – Wie es berechnet wird
Für die Einordnung Deines Jobs als Minijob oder Midijob ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt entscheidend. Dazu zählen alle planbaren Einnahmen, wie:
. Grundlohn
. Sonderzahlungen
. Einmalprämien
. Zuschläge
Unregelmäßige Zahlungen, z.?B. durch Bonuszahlungen oder Krankheitsvertretungen, können ein kurzfristiges Überschreiten der Minijob-Grenze zulassen, ohne dass sich Dein Status ändert.
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, Dein regelmäßiges Einkommen korrekt zu ermitteln, damit Du die richtigen Rechte und Pflichten hast.
Dynamische Geringfügigkeitsgrenze – Wie sie sich berechnet
Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich an der Mindestlohnerhöhung. Seit Oktober 2022 wird sie anhand einer 10-Stunden-Woche berechnet. Die Formel lautet:
Mindestlohn × 130 ÷ 3 = Monatsgrenze
Mit einem Mindestlohn von 13,90 Euro ab Januar 2026 ergibt sich daraus:
13,90 × 130 ÷ 3 = 603 Euro
Alles, was darüber hinausgeht, fällt in die Gleitzone, also den Midijob-Bereich.
Unvorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze
Manchmal kommt es vor, dass Dein Einkommen kurzfristig über 603 Euro liegt, z.?B. durch Krankheitsvertretungen, Bonuszahlungen oder Prämien. In diesen Fällen bleibt Dein Job weiterhin ein Minijob, wenn das Überschreiten innerhalb von zwölf Monaten nicht öfter als in zwei Kalendermonaten vorkommt.
So kannst Du flexibel bleiben, ohne dass Dein Status als Minijobber verloren geht.
Mindestlohn und Minijobs – Die neue Verbindung
Die Anpassung des Mindestlohns wirkt sich direkt auf die Minijobs aus. Mit 13,90 Euro pro Stunde steigen nicht nur die monatlichen Grenzen, sondern auch die jährlichen Einkünfte, die Du im Rahmen eines Minijobs erzielen darfst.
Dein Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Dein Gehalt den Mindestlohn erfüllt und gleichzeitig prüfen, ob Du unter der Minijob-Grenze bleibst.
Rechte und Pflichten für Minijobber und Midijobber
Auch bei geringfügiger Beschäftigung hast Du Anspruch auf gesetzliche Mindestleistungen:
. Urlaubsanspruch: proportional zu Deinen Arbeitstagen
. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
. Rentenversicherung: Minijob nur auf Antrag, Midijob automatisch gestaffelt
Außerdem ist es wichtig, dass Du regelmäßig Dein Arbeitsentgelt prüfst, um sicherzustellen, dass die neuen Grenzen bei Minijobs eingehalten werden.
Neue Untergrenze für den Midijob
Mit der neuen Geringfügigkeitsgrenze ab 1. Januar 2026 beginnt der Midijob bei 603,01 Euro monatlich und endet bei 2.000 Euro. In der Gleitzone zahlst Du progressiv steigende Sozialversicherungsbeiträge, wodurch der Übergang in die Vollversicherung sanft gestaltet wird.
Planung Deines Einkommens – Tipps für Minijobber
Wenn Du Deinen Job planst oder Überstunden ansammelst, ist es wichtig, die neuen Grenzen zu berücksichtigen. Ein Minijob darf nicht regelmäßig über 603 Euro liegen. Wenn Du unregelmäßige Zahlungen erhältst, kannst Du kurzfristig die Grenze überschreiten, ohne dass sich Dein Status ändert.
Für Arbeitgeber ist es ebenfalls entscheidend, das Einkommen richtig einzuschätzen, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die richtigen Abgaben zu leisten.
Fazit – Neue Grenzen bei Minijobs ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende Eckpunkte für Minijobs und Midijobs:
. Neue Minijob-Grenze: 603 Euro pro Monat
. Jahresentgelt Minijob: maximal 7.236 Euro
. Unvorhersehbares Überschreiten: bis 8.442 Euro innerhalb von 12 Monaten erlaubt
. Midijob-Grenze: 603,01 bis 2.000 Euro pro Monat
. Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
Diese Änderungen geben Dir als Arbeitnehmer Orientierung und helfen, Dein Einkommen korrekt einzuordnen. Behalte die neuen Grenzen bei Minijobs im Blick und plane Dein Einkommen entsprechend.