Was steckt hinter der Kleinunternehmerregelung?
Kurz gesagt musst du als Kleinunternehmer keine
Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen und auch nicht ans Finanzamt abführen. Das spart Verwaltungsaufwand und macht vieles einfacher. Allerdings darf dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreiten, sonst ist Schluss mit der steuerlichen Schonfrist.
Die aktuellen Umsatzgrenzen seit 2025
• Vorjahr: maximal 25.000 Euro Umsatz
• Laufendes Jahr: voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz
Durch die deutlich angehobenen Grenzen lohnt sich die
Kleinunternehmerregelung für viele Gründer jetzt mehr denn je. Solang du unter diesen Limits bleibst, kannst du einiges an Aufwand sparen, ganz gleich ob du als Freelancer durchstartest oder ein kleines Gewerbe nebenbei aufziehst.
Wer kann die Regelung nutzen?
Die Entscheidung triffst du direkt beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt. Grundsätzlich kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn du eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnimmst. Die einzige Voraussetzung ist, dass deine Umsätze innerhalb der genannten Grenzen liegen. Dazu zählen beispielsweise:
• Einzelunternehmer
• Freiberufler (z. B. Designer, Texter, Coaches)
• Kleingewerbetreibende mit Nebentätigkeit
Was bringt dir die Kleinunternehmerregelung konkret?
Weniger Steuern, weniger Aufwand
Du musst keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen. Das bedeutet: weniger Buchhaltung, weniger Papierkram, mehr Fokus auf dein eigentliches Business.
Einfache Buchführung
Für viele reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vollkommen aus. Eine teure Buchhaltungssoftware oder ein Steuerberater sind oft nicht zwingend nötig.
Günstigere Preise für Kunden
Da du keine Umsatzsteuer berechnest, kannst du deine Preise brutto wie netto gestalten. Besonders bei Privatkunden kommt das gut an.
Wo liegen die Haken?
Kein Vorsteuerabzug
Du bekommst die Umsatzsteuer, die du selbst für Anschaffungen zahlst, nicht vom Finanzamt zurück. Gerade bei höheren Investitionen kann das teuer werden.
Wirkung nach außen
Im B2B-Bereich kann der Status „Kleinunternehmer“ weniger professionell wirken. Manche Unternehmen bevorzugen Dienstleister mit ausgewiesener Umsatzsteuer, weil sie selbst Vorsteuer ziehen können.
International wird’s komplizierter
Leistungen ins EU-Ausland oder Drittland? Dann gelten spezielle Regelungen. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung oder ein kurzer
Rat vom Steuerberater.
Lohnt sich das überhaupt für mich?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Wenn du in mit deinem
Startup noch in der Anfangsphase bist, wenige Ausgaben hast und vor allem Privatkunden belieferst, ist die Kleinunternehmerregelung goldwert. Wenn du dagegen direkt groß investieren willst, schnell wachsen möchtest oder viel mit Unternehmen arbeitest, ist die Regelbesteuerung langfristig oft sinnvoller.
In diesen Situationen lohnt sich die Regelung
• du startest nebenberuflich
• deine Kunden sind hauptsächlich Privatpersonen
• deine Betriebsausgaben sind niedrig
• du willst den Buchhaltungsaufwand möglichst klein halten
In diesen Situationen lohnt sich die Regelung eher weniger
• du planst hohe Anfangsinvestitionen
• du arbeitest vorwiegend mit B2B-Kunden
• dein Umsatz steigt schnell über die Grenzen hinaus
Wie beantragst du das und kannst du später wechseln?
Beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens gibst du an, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Später kannst du jederzeit zur Regelbesteuerung wechseln – das ist aber dann für mindestens fünf Jahre verbindlich.
Achtung: Wenn du die Umsatzgrenzen übersteigst, wirst du automatisch ab dem Folgejahr umsatzsteuerpflichtig.
Praktische Tipps für deinen Start
•
Rechnungen richtig schreiben: Kein Ausweis von Umsatzsteuer, dafür aber mit Hinweis: „Gemäß §?19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
•
Umsätze im Blick behalten: Bei knappem Spielraum lieber konservativ kalkulieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.
•
Investitionen clever planen: Falls du größere Anschaffungen planst, kann ein freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung sinnvoll sein.
•
Zielgruppe analysieren: Wenn deine Kunden Firmen sind, rechne durch, ob der fehlende Vorsteuerabzug dich nicht benachteiligt.
Entscheidungshilfe: Kleinunternehmerregelung – ja oder nein?
Es gibt kein richtig oder falsch, sondern nur die Frage, was zu dir und deinem Vorhaben passt. Wenn du klein startest, wenig Kosten hast und keine Umsatzsprünge erwartest, ist die Kleinunternehmerregelung ein starker Starthelfer. Wenn du jedoch größere Pläne hast, solltest du auch steuerlich gleich etwas professioneller aufgestellt sein.
Checkliste: Trifft das auf dich zu?
• Umsatz unter 25.000 Euro geplant?
• Kaum Vorsteuer aus Eingängen?
• Hauptsächlich Privatkunden?
• Kein schnelles Wachstum in Sicht?
Wenn du die meisten Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, dann ist die Kleinunternehmerregelung ein guter Startpunkt. Und das Beste: Du kannst dich später immer noch umentscheiden.